Berufsbild der Rentenberater.
 Rentenberater sind Organe der Rechtspflege 
  
- sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen  
 
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten 
 
- sind an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gebunden
 
- sind für ihre Tätigkeit Haftpflicht versichert
 
- unterliegen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts - Amtsgerichts  
 
- unterliegen der Schweigepflicht